Erben Sie ein Unternehmen, sind Sie Schenker oder Beschenkter? Überlegungen, mit denen Sie viel Geld sparen können!

Eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen steht vor einem Generationenwechsel. Deren Gesellschafter stehen vor der Aufgabe, die unternehmerische Nachfolge zu planen und vorzubereiten.

Im Zuge der vorausschauenden Nachfolgeplanung muss sich der ausscheidende Unternehmer auch der Frage stellen, welchen Wert sein Unternehmen aktuell hat. Kommt eine Erbfolge oder Schenkung in Betracht, wird die Bewertung und damit auch die Höhe der steuerlichen Belastung vom geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bestimmt. Dies kann für die Planung des notwendigen Liquiditätsbedarfs zum Zeitpunkt der Übergabe von entscheidender Bedeutung sein.

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Erbschaftsteuerreform: Grundlegender Wandel der Geschäftsmodelle durch digitale Transformation bleibt unberücksichtigt

Der Bundestag stimmte vor kurzem mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes zu. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Vermittler einigten sich auch bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung. Insbesondere der bisherige Kapitalisierungsfaktor von zuletzt 17,8571 für die vereinfachte Ertragswertermittlung stand in der Kritik. Der Faktor war zumeist höher als der nach einer anerkannten, umfassenden Bewertungsmethode ermittelte Gewinnmultiplikator. Der höhere Faktor führte daher regelmäßig zu einem höheren Unternehmenswert und damit gegebenenfalls zu einer höheren Besteuerung.

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Unternehmenswert im Zugewinnausgleich, Schenkungs- und Erbfall: Neuer Standard führt zu Änderungen

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat den Entwurf eines IDW Standards (IDW ES 13) am 25. Mai 2015 verabschiedet. Er regelt die Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht. Nach Ablauf der Anhörungsphase zum Entwurf bis Ende 2015 wird nun in Kürze die Verabschiedung des endgültigen Standards erwartet.

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Die guten Vorsätze und das Tagesgeschäft

Das neue Jahr ist nun schon einige Wochen alt und ich selbst habe die meisten guten Vorsätze bereits wieder über Bord geworfen: abnehmen, mehr Sport treiben und ähnliches. So geht es Ihnen wahrscheinlich auch. Themen, die wichtig, aber nicht dringend sind, werden spätestens ab der zweiten Januarwoche von den drängenden, aber für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens nicht wichtigen Angelegenheiten des Tagesgeschäfts verdrängt.

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Unternehmensnachfolge: Familienunternehmen sollten steuerliche Belastung nicht unterschätzen

Für die kommenden Jahre bis 2018 wurden die Prognosen des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung über Unternehmensnachfolgen nach oben angepasst: Demnach ist in diesem Zeitraum mit etwa 27.000 Unternehmensnachfolgefällen pro Jahr bei Familienunternehmen zu rechnen. Damit rückt auch die steuerliche Belastung bei Unternehmensübertragungen in den Mittelpunkt, zuvorderst die Schenkungsteuer bei Übertragung von Unternehmensanteilen an Familienangehörige. Die Bewertung des Unternehmens ist das Kernstück des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Grundsätzlich ist hierbei der Verkehrswert zur Steuerbemessung heranzuziehen.

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Die Wiedereinführung des Stuttgarter Verfahrens: Ein Beitrag zur Objektivierung der Unternehmensbewertung aus steuerlicher Sicht

In der jüngeren Vergangenheit kommen immer mehr Fälle in den Blickwinkel der Unternehmensbewerter, die rein steuerliche Hintergründe haben:

–       Bewertung für Erbschaftsteuerzwecke,
–       Bewertung bei Anteilsverkäufen an nahestehende Personen und an Mitarbeiter
–       Bewertung von Anteilen bei Kapitalerhöhungen, um nur einige Fälle zu nennen.

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