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An wen geht Ihr Unternehmen?

Irgendwann stellt sich die Frage nach der Unternehmensnachfolge. Die ist für Inhaber und Familie meist schwer zu beantworten, und auch der Erwerber hat einiges zu bedenken. Deshalb ist „irgendwann“ zu spät.

Erfahrungen zeigen, dass für den Prozess der Unternehmensübergabe mindestens fünf Jahre Zeit eingeplant werden sollten – Zeit, die erforderlich ist, um sich umfassend zu informieren, Konzepte zu entwickeln, Alternativen zu überdenken, Entscheidungen vorzubereiten oder gegebenenfalls auch zu revidieren und rechtssicher umzusetzen

Das Ganze im Blick

Verschenken, Vererben, Verkaufen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen in neue Hände zu übergeben, wenn eine Betriebsfortführung gewollt ist. Ein Patentrezept für die Unternehmensübergabe gibt es aber aufgrund der individuellen Unternehmensverhältnisse nicht. Kompetente Beratung ist deshalb immer die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Diese Beratung können bestens Wirtschaftsprüfer leisten, die gleichermaßen für Betriebswirtschaft, Rechnungslegung, Steuer- und Wirtschaftsrecht qualifiziert sind und die Wechselwirkungen zwischen diesen Gebieten im Auge behalten.

Geschenkt ist nicht zu teuer

Ein typischer Fall der Unternehmensnachfolge ist die Übertragung im Wege der Schenkung zu Lebzeiten. Der Firmeninhaber übergibt sein Unternehmen an die nachfolgende Generation aus der Familie. Hierbei sind nicht nur zivilrechtliche Formvorschriften, sondern vor allem ertrag- und schenkungssteuerrechtliche Regelungen zu beachten.

Das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz sieht zum Beispiel besondere Vergünstigungen für den Übergang von Unternehmensvermögen vor. Diese Form der Übertragung ermöglicht es dem Firmeninhaber zudem, nicht nur das Unternehmensgeschehen und die Einarbeitung des Nachfolgers zu begleiten. Sie bietet ihm auch die Möglichkeit, seine Altersvorsorge mit zu gestalten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, für den Erbfall vorsorglich eine testamentarische Regelung zu treffen. Die Vor- und Nachteile der Übertragung zu Lebzeiten sollten gegenüber einer Erbfallregelung abgewogen werden.

Den eigenen Wert kennen

Soll das Unternehmen verkauft werden, ist eine solide Analyse des Unternehmens und seines Ertragspotentials Voraussetzung für eine sorgfältige Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Der Wirtschaftsprüfer – meistens bereits mit Fragen der Rechnungslegung betraut – kennt das Unternehmen und dessen betriebswirtschaftliche Daten bestens. Der Wert des zu übertragenden Unternehmens ist zu ermitteln, um sich auf einen sachgerechten Preis mit dem Käufer einigen zu können.

Unternehmensbewertungen sind eine der wesentlichen betriebswirtschaftlichen Leistungen des Wirtschaftsprüfers. Muss der Unternehmenskauf fremdfinanziert werden, bildet ein solches Wertgutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Banken und Sparkassen zur Vergabe eines Kredits. Zu all diesen Fragen steht der Wirtschaftsprüfer als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Da er zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, kann sich ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Unternehmer entwickeln.