Unternehmensbewertung: Auswirkungen von Corona

Corona und die Bewertung von Klein- und Mittelstandsunternehmen

Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf KMUs? Was sollten Bewertungsanalysten angesichts des Börseneinbruchs bei der Bewertung eines KMU beachten?

Die Coronavirus-Pandemie richtet Verwüstungen in der Weltwirtschaft an, der mit dem vergleichbar ist, was wir 2008 während der Finanzkrise erlebt haben. Viele Unternehmen, große und kleine, haben in den letzten Woche viel Geld verloren. Und sie könnten in den kommenden Wochen noch mehr verlieren, wenn die Ausbreitung des Virus nicht schnell eingedämmt wird. Experten prognostizieren für das Gesamtjahr einen Einbruch des globalen Wachstums auf ca. 4 Prozent und sehen die Gefahr einer weltweiten Rezession , falls das Virus zu einer schwereren globalen Pandemie wird.

Welche Auswirkungen wird dieser Virus auf die Bewertung von KMU haben?

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Corona: Auswirkungen auf den Unternehmenswert

Manche Unternehmerinnen und Unternehmer planten noch vor Ausbruch des Corona-Virus eine Unternehmenstransaktion oder standen vor einer steuer-, ehe- oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung. Nach Ausbruch von Corona fragen sich viele, wie sich die Krise auf den Unternehmenswert und damit auf das Ergebnis der Transaktion oder Auseinandersetzung auswirken wird. Hierzu hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) aktuell einen fachlichen Hinweis herausgegeben.

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Erben Sie ein Unternehmen, sind Sie Schenker oder Beschenkter? Überlegungen, mit denen Sie viel Geld sparen können!

Eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen steht vor einem Generationenwechsel. Deren Gesellschafter stehen vor der Aufgabe, die unternehmerische Nachfolge zu planen und vorzubereiten.

Im Zuge der vorausschauenden Nachfolgeplanung muss sich der ausscheidende Unternehmer auch der Frage stellen, welchen Wert sein Unternehmen aktuell hat. Kommt eine Erbfolge oder Schenkung in Betracht, wird die Bewertung und damit auch die Höhe der steuerlichen Belastung vom geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bestimmt. Dies kann für die Planung des notwendigen Liquiditätsbedarfs zum Zeitpunkt der Übergabe von entscheidender Bedeutung sein.

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Kennen Sie den Wert Ihres Unternehmens? Mittelständler sollten ebenso wie Vorstände von Großunternehmen den Wert ihrer Gesellschaft kennen

Wenn die Eigentümer von Familienunternehmen ihren Betrieb verkaufen wollen, kommt es oft zu unangenehmen Überraschungen. Durch ungeeignete Methoden, die den Wert der eigenen Firma bestimmen sollen, sind falsche Wertvorstellungen entstanden. Die Firma ist längst nicht so viel wert wie erhofft. Weil zudem der Unternehmer alles aus seiner Brille sieht, ist ein kritischer Blick nicht gegeben. Käufer schätzen die Risiken höher ein als die langjährigen Firmenbesitzer.

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Wissen ohne Nutzen – Mittelständler mit Mühen beim Einsatz von Business Intelligence

Professionelle Analysen von Daten und deren Nutzung für geschäftliche Entscheidungen stellen den deutschen Mittelstand vor große Schwierigkeiten. Unternehmen, die über sog. BI-Werkzeuge die Datenschätze ihrer Enterprise-Resource-Planning (ERP)-Systeme erheben, erzeugen nachweislich einen signifikanten Mehrwert für das Unternehmen. Der Gebrauch der Tools kann zum Beispiel bei der Auswertung von Kundendaten Vertriebsaktivitäten priorisieren (welche Kunden bringen den höchsten Deckungsbeitrag?) und damit Umsätze und Margen steigern helfen.

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An wen geht Ihr Unternehmen?

Irgendwann stellt sich die Frage nach der Unternehmensnachfolge. Die ist für Inhaber und Familie meist schwer zu beantworten, und auch der Erwerber hat einiges zu bedenken. Deshalb ist „irgendwann“ zu spät.

Erfahrungen zeigen, dass für den Prozess der Unternehmensübergabe mindestens fünf Jahre Zeit eingeplant werden sollten – Zeit, die erforderlich ist, um sich umfassend zu informieren, Konzepte zu entwickeln, Alternativen zu überdenken, Entscheidungen vorzubereiten oder gegebenenfalls auch zu revidieren und rechtssicher umzusetzen

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Erbschaftsteuerreform: Grundlegender Wandel der Geschäftsmodelle durch digitale Transformation bleibt unberücksichtigt

Der Bundestag stimmte vor kurzem mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes zu. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Vermittler einigten sich auch bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung. Insbesondere der bisherige Kapitalisierungsfaktor von zuletzt 17,8571 für die vereinfachte Ertragswertermittlung stand in der Kritik. Der Faktor war zumeist höher als der nach einer anerkannten, umfassenden Bewertungsmethode ermittelte Gewinnmultiplikator. Der höhere Faktor führte daher regelmäßig zu einem höheren Unternehmenswert und damit gegebenenfalls zu einer höheren Besteuerung.

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