Unternehmensstrafrecht ante portas – Impulse für innerbetriebliche Präventionsmaßnahmen

Das neue Jahr wird uns so manche Neuerungen bringen, diesmal wohl auch ein für Deutschland neues Unternehmensstrafrecht. Nach bisherigem Recht können Unternehmen in Deutschland für Verfehlungen ihrer Beschäftigten nicht unmittelbar strafbar gemacht werden. In den meisten anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Niederlande, Belgien, Tschechien und Österreich greift hingegen bereits heute eine unmittelbare Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten.

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