Compliance-Verstöße vernichten Unternehmenswert

In einer wissenschaftlichen Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal wurde kürzlich der Zusammenhang zwischen Compliance und Unternehmenswert nachgewiesen. So zeigt die von der Financial Experts Association e.V. mit dem ersten Preis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnete Untersuchung, dass der Kapitalmarkt konsequent auf unternehmerisches Fehlverhalten reagiert.

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Unternehmensnachfolge: Familienunternehmen sollten steuerliche Belastung nicht unterschätzen

Für die kommenden Jahre bis 2018 wurden die Prognosen des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung über Unternehmensnachfolgen nach oben angepasst: Demnach ist in diesem Zeitraum mit etwa 27.000 Unternehmensnachfolgefällen pro Jahr bei Familienunternehmen zu rechnen. Damit rückt auch die steuerliche Belastung bei Unternehmensübertragungen in den Mittelpunkt, zuvorderst die Schenkungsteuer bei Übertragung von Unternehmensanteilen an Familienangehörige. Die Bewertung des Unternehmens ist das Kernstück des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Grundsätzlich ist hierbei der Verkehrswert zur Steuerbemessung heranzuziehen.

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Stirbt der deutsche Mittelstand aus?

Probleme schrecken Unternehmensnachfolger häufig ab. Doch es gibt eine passende Lösung

Die größte Schwierigkeit bei der Unternehmensübernahme liegt bei der Finanzierung: Kaufpreis und die erforderlichen Investitionen übersteigen die finanziellen Kapazitäten von Mittelständlern in den meisten Fällen – und das trotz der aktuellen Niedrigzinsphase. Der DIHK-Nachfolgereport zeigt das längst Befürchtete in konkreten Zahlen: Auf fünf Unternehmer kommt ein Nachfolger. Zudem steigt die Zahl an Ruheständlern. Die Folgen für die deutsche Wirtschaft möchte man sich kaum ausmalen.

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Wo stirbt man am besten?

Es klingt makaber, ist aber wichtig. Seit dem 17. August 2015 ist es für die Frage des Erbrechts wichtig, an welchem Ort man stirbt. Seitdem gilt die Europäische Erbrechtsverordnung, die regelt, welches Erbrecht auf einen Erbfall anzuwenden ist. Nach bisherigem deutschen Recht richtete sich die Rechtsnachfolge nach der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. War der Erblasser Deutscher, galt also bisher deutsches Erbrecht, was sich nunmehr ändert.

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