Unternehmensstrafrecht ante portas – Impulse für innerbetriebliche Präventionsmaßnahmen

Das neue Jahr wird uns so manche Neuerungen bringen, diesmal wohl auch ein für Deutschland neues Unternehmensstrafrecht. Nach bisherigem Recht können Unternehmen in Deutschland für Verfehlungen ihrer Beschäftigten nicht unmittelbar strafbar gemacht werden. In den meisten anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Niederlande, Belgien, Tschechien und Österreich greift hingegen bereits heute eine unmittelbare Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten.

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Neue Grundsätze des BMF zur Ordnungsmäßigkeit der EDV: Die Unternehmen werden in die Verantwortung genommen

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu den GoBD veröffentlicht

Am 14. November 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit seinem neuesten Schreiben die überarbeitete und aktualisierte Ansicht der Finanzverwaltung zu den geltenden gesetzlichen Vorschriften für die elektronische Buchführung nach Handels- und Steuerrecht sowie zum elektronischen Datenzugriff auf EDV-Systeme im Rahmen von Steuerprüfungen veröffentlicht.

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