In der jüngeren Vergangenheit kommen immer mehr Fälle in den Blickwinkel der Unternehmensbewerter, die rein steuerliche Hintergründe haben:
– Bewertung für Erbschaftsteuerzwecke,
– Bewertung bei Anteilsverkäufen an nahestehende Personen und an Mitarbeiter
– Bewertung von Anteilen bei Kapitalerhöhungen, um nur einige Fälle zu nennen.