Die Wiedereinführung des Stuttgarter Verfahrens: Ein Beitrag zur Objektivierung der Unternehmensbewertung aus steuerlicher Sicht

In der jüngeren Vergangenheit kommen immer mehr Fälle in den Blickwinkel der Unternehmensbewerter, die rein steuerliche Hintergründe haben:

–       Bewertung für Erbschaftsteuerzwecke,
–       Bewertung bei Anteilsverkäufen an nahestehende Personen und an Mitarbeiter
–       Bewertung von Anteilen bei Kapitalerhöhungen, um nur einige Fälle zu nennen.

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Übertragung von Unternehmensanteilen – Prüfen Sie jetzt die Vorteilhaftigkeit einer Bewertung nach den Grundsätzen des IDW S 1

Am 2. Januar 2015 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszinssatz für die Bewertung von Betriebsvermögen mittels vereinfachtem Ertragswertverfahren für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke des Jahres 2015 veröffentlicht.Der hierbei anzuwendende Kapitalisierungsfaktor liegt nun für Bewertungen im Jahr 2015 um etwa 30 Prozent über dem Faktor des Jahres 2014. Dies führt gegenüber 2014 zu nicht unerheblich höheren steuerlichen Unternehmenswerten.

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