Erbschaftsteuerreform: Grundlegender Wandel der Geschäftsmodelle durch digitale Transformation bleibt unberücksichtigt

Der Bundestag stimmte vor kurzem mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes zu. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Vermittler einigten sich auch bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung. Insbesondere der bisherige Kapitalisierungsfaktor von zuletzt 17,8571 für die vereinfachte Ertragswertermittlung stand in der Kritik. Der Faktor war zumeist höher als der nach einer anerkannten, umfassenden Bewertungsmethode ermittelte Gewinnmultiplikator. Der höhere Faktor führte daher regelmäßig zu einem höheren Unternehmenswert und damit gegebenenfalls zu einer höheren Besteuerung.

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