Übertragung von Unternehmensanteilen – Prüfen Sie jetzt die Vorteilhaftigkeit einer Bewertung nach den Grundsätzen des IDW S 1

Am 2. Januar 2015 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszinssatz für die Bewertung von Betriebsvermögen mittels vereinfachtem Ertragswertverfahren für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke des Jahres 2015 veröffentlicht.Der hierbei anzuwendende Kapitalisierungsfaktor liegt nun für Bewertungen im Jahr 2015 um etwa 30 Prozent über dem Faktor des Jahres 2014. Dies führt gegenüber 2014 zu nicht unerheblich höheren steuerlichen Unternehmenswerten.

Zudem sind die Regelungen des aktuell gültigen Erbschaftsteuergesetzes zur begünstigten Übertragung von Betriebsvermögen in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden und bis spätestens 30. Juni 2016 durch den Gesetzgeber verfassungskonform auszugestalten.

Sollten Sie noch vor einer gesetzlichen Neuregelung eine Vermögensübertragung planen, empfehlen wir Ihnen daher dringend, zeitnah zu prüfen, inwieweit eine Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des IDW S 1 zu niedrigeren und damit günstigeren schenkung- bzw. erbschaftsteuerlich relevanten Werten führt.

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