Augen auf bei der Aufnahme neuer Gesellschafter!

Bisher sind Unternehmensbewertungen aus Gründen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bereits Alltag bei allen Schenkungen, Erbschaften oder Verkauf von Anteilen unter Angehörigen. Nunmehr geraten auch die Fremdgeschäfte in den Fokus der Finanzbehörden.

Oft werden Unternehmensnachfolgen damit eingeleitet, dass talentierte Nachwuchsmitarbeiter einen kleinen Anteil am Unternehmen kaufen. Sie sollen damit aus Sicht des Altgesellschafters im Sinne einer langfristigen Übergabeplanung eingebunden werden. Dies geschieht aus verständlichen Gründen häufig zu einem Preis, der stark unter dem Verkehrswert des Unternehmens liegt, weil nicht der Verkauf von Anteilen, sondern die Bindung des Unternehmer-Nachwuchses im Vordergrund steht.

Hier ist in Zukunft höchste Vorsicht geboten!

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Überlassen von Anteilen zu einem Vorzugspreis zwar keine Schenkung darstellt, aber die Differenz zum Verkehrswert der Lohnsteuer unterliegen muss. Dies wird dann für die Gesellschaft regelmäßig eine teure Angelegenheit.

Deshalb ist es bei einem solchen Anlass wichtig, eine Unternehmensbewertung vorzunehmen und darüber den tatsächlichen Wert der Firma nachzuweisen. Da es hier nicht unbedingt auf die Anwendung gängiger Bewertungsmethoden ankommt, sondern auf solche, die im Fremdvergleich zu belastbaren Ergebnissen kommen, ist es unbedingt anzuraten, sich regelmäßig mit den wertbildenden Parametern eines Unternehmens zu beschäftigen. Eine frühzeitige und kritische Auseinandersetzung mit dem Wert der eigenen Firma ist für Unternehmer gerade bei einer solchen Situation notwendig.

Unternehmensbewertung ist Expertenarbeit, die mehr darstellt als das Zusammenstellen von Finanzzahlen. Sprechen Sie frühzeitig einen Experten an.

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