Burger von VMAG als Sachverständiger vereidigt

VMAG Vorstand gehört damit zu einem ausgewählten Kreis von Experten
Am 19. November wurde Klaus-Michael Burger von der IHK zu Köln als öffentlich bestellter Sachverständiger für Unternehmensbewertung vereidigt. Damit gehört der Vorstand der VMAG, einer auf Bewertungen spezialisierten Unternehmensberatung aus der DORNBACH-Gruppe, zu einem sehr kleinen Kreis, der den aufwändigen Prüfungsprozess erfolgreich absolvierte. Für Burger ist die Bestellung seine zweite nach der internationalen Zertifizierung als Certified Valuation Analyst.

Öffentliche Bestellung garantiert hohe Qualität
Da die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist, hat die Gesetzgebung die öffentliche Bestellung genutzt, um ein Qualitätsniveau zu sichern. Nach dem aufwendigen Prüfverfahren stehen diese Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (hier: die IHK zu Köln). Geprüft wird bei den „ö.b.u.v. Sachverständigen“ auch, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Sie sind verpflichtet, unabhängig und unparteilich zu handeln. Das bedeutet: Dritte (wie Banken, Kaufinteressenten von Unternehmen, etc.) können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers.

Beliebt als Gutachter, Berater und Schlichter
Weil sie unabhängig und unparteilich sind, werden öffentliche bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten an, sondern beraten und verantworten regelmäßige Überprüfungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind auch als Schiedsgutachter tätig, wenn zwei Parteien festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Parteien für Rechtssicherheit. Sie genießen ein weiteres Alleinstellungsmerkmal bei Gerichtsverfahren: Wenn die Gutachter „ö.b.u.v.“ sind, müssen die Gerichte nicht weitere Sachverständige berufen.

Fazit: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält Sicherheit für seine unternehmerischen, gerichtlichen und privaten Entscheidungen.

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