In einer wissenschaftlichen Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal wurde kürzlich der Zusammenhang zwischen Compliance und Unternehmenswert nachgewiesen. So zeigt die von der Financial Experts Association e.V. mit dem ersten Preis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnete Untersuchung, dass der Kapitalmarkt konsequent auf unternehmerisches Fehlverhalten reagiert.
Dazu wurden im Zeitraum von 1999 bis 2012 insgesamt 50.000 Compliance-Meldungen in den USA statistisch ausgewertet. Das Ergebnis: Schon Gerüchte über Rechtsverstöße führen zu einer negativen Rendite von durchschnittlich 5% für die Anteilseigner.
Wie der aktuelle VW-Fall zeigt, kann dieser Wert in der Praxis bei eklatantem Fehlverhalten auch deutlich überschritten werden. Hinzu kommen Strafzahlungen und erhebliche Aufwendungen für Rechtsanwälte und Berater. Auch die zumeist notwendigen Änderungen in der Organisation und in den Abläufen des Unternehmens führen zu erheblichen Kosten.
Investitionen in ein stabiles internes Frühwarnsystem, das Compliance-Verstöße aufdeckt oder vorbeugt, sind daher gut investiertes Geld. In diesem Zusammenhang sei auch die beabsichtigte Einführung eines Verbandsstrafgesetzbuches erwähnt: Unternehmen in Deutschland sollen für Verfehlungen ihrer Beschäftigten unmittelbar strafbar gemacht werden. Damit erhöht sich auch das Haftungsrisiko für das Management.
Die Notwendigkeit eines angemessenen Compliance-Systems wird sich mit dem neuen Unternehmensstrafrecht – auch für mittelständische Unternehmen – zusätzlich weiter verschärfen. Wir empfehlen daher den Unternehmen, sich rechtzeitig mit diesem Themenkomplex, auch unter Abwägung von Kosten und Nutzen, zu beschäftigen.