Unternehmenswert im Zugewinnausgleich, Schenkungs- und Erbfall: Neuer Standard führt zu Änderungen

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat den Entwurf eines IDW Standards (IDW ES 13) am 25. Mai 2015 verabschiedet. Er regelt die Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht. Nach Ablauf der Anhörungsphase zum Entwurf bis Ende 2015 wird nun in Kürze die Verabschiedung des endgültigen Standards erwartet.

Hierbei geht es um die Bewertung von Unternehmensanteilen zur Bestimmung des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall, der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Erbschafts- bzw. Schenkungsfall sowie bei Bestehen gesellschaftsrechtlicher Abfindungsklauseln.

Der neue Standard löst den bisherigen IDW-Standard HFA 2/1995 ab, um die aktuelle BGH-Rechtsprechung zu berücksichtigen und auf Besonderheiten bei kleinen und mittleren Unternehmen hinzuweisen. Neu ist insbesondere die Pflicht, dass ein eventuell abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. “tax amortization benefit”) den Wert des Unternehmens erhöht.

Der neue Standard kann daher gegenüber dem alten Standard zu Änderungen beim Ausgleichs- bzw. Erbschaftssteueranspruch  führen. Betroffene sollten daher Ihren Steuerberater bzw. einen qualifizierten Sachverständigen für Unternehmensbewertung konsultieren.

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