Wiederbelebung der Vermögensteuer

Sonntag sind Bundestagswahlen.  Und wie jedes Mal, ist auch in diesem Jahr der Kampf um die Wählergunst von Wahlversprechen geprägt. Diesmal soll es eine Wiederbelebung der Vermögensteuer geben. Das war seit 1997 nicht der Fall! Dabei wird auch diskutiert, dass Betriebsvermögen davon verschont bleiben.

Die Zusatzbelastung durch Wiederbelebung der Vermögensteuer ist unter anderem für Kapitalmarktanlagen beachtlich. Gerade in der aktuellen Lage niedriger Normalzinsen und im Verhältnis dazu hoher Inflationsraten wirkt sich die Vermögensteuerbelastung besonders negativ auf die Realverzinsung der Kapitalanlagen aus.

Ungewollter Effekt
Aufgrund der Vermögensteuerbelastung sinkt die Rendite alternativer Kapitalanlagen und damit auch der Diskontierungssatz, mit dem die von der Vermögensteuer verschonten Gewinne zum Unternehmensbarwert diskontiert werden.

Und das führt zu einem Effekt, der von der Politik so nicht gewollt sein kann: Bei Verschonung der Betriebsvermögen steigen die nach den allgemeinen Regeln berechneten Unternehmenswerte, ohne dass sich die Ertragskraft der Unternehmen verändert!

Und damit kommt die Steuererhöhung durch die Hintertür: Die Erhöhung der Unternehmenswerte bedeutet auch, dass im Erbschaftsfall noch mehr Erbschaftsteuer anfallen wird.

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