Einschätzung von jungen Unternehmen jetzt einfacher gestaltet

Airbnb (2008), Zalando (2008), Dropbox (2007) und Uber (2009) begannen allesamt ihre Erfolgsgeschichte als aufs Internet konzentrierte Startup-Unternehmen –  heute besitzen sie zusammengenommen einen Wert von 42,9 Mrd. $. Diese gewaltige Summe verdeutlicht das enorme Entwicklungspotenzial von jungen, internetorientierten Unternehmen.

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Wird der Stahlhandel lernen müssen, wie ein Start-up zu denken?

Nur wenige Stahlhändler haben in den letzten Jahren ihre Produkte und Leistungen online gestellt. Vereinzelte Webshops bieten B2C ihr Produktsortiment aus dem Stahl-, Edelmetall- und Baustoffbereich vor allem Handwerkern und Endabnehmern an. Es scheint, dass der mittelständische Stahlhandel sich nur zaghaft an die Möglichkeiten von  Internet und Clouding herantastet. Dies zeigt auch die aktuelle Diskussion über die Stahlhandelsplattform netzwerk-stahl, bei der mehr die Risiken als die ökonomischen Chancen für den Stahlhandel im Vordergrund stehen.

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Burger von VMAG als Sachverständiger vereidigt

VMAG Vorstand gehört damit zu einem ausgewählten Kreis von Experten
Am 19. November wurde Klaus-Michael Burger von der IHK zu Köln als öffentlich bestellter Sachverständiger für Unternehmensbewertung vereidigt. Damit gehört der Vorstand der VMAG, einer auf Bewertungen spezialisierten Unternehmensberatung aus der DORNBACH-Gruppe, zu einem sehr kleinen Kreis, der den aufwändigen Prüfungsprozess erfolgreich absolvierte. Für Burger ist die Bestellung seine zweite nach der internationalen Zertifizierung als Certified Valuation Analyst.

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Wie fit ist der Stahlhandel für die künftigen Herausforderungen?

VMAG auf den Gebietsversammlungen 2014 des Bundesverbands deutscher Stahlhandel

Jedes Jahr führt der Bundesverband deutscher Stahlhandel seine regionalen Gebietsversammlungen durch. Jetzt lag der Schwerpunkt der Vorträge auf den aktuellen Herausforderungen des Stahlhandels und dem Ausblick auf die künftige wirtschaftliche Entwicklung – und VMAG war als Referent mit an Bord.

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Neue Gesetze produzieren Aufwand – und überfordern schnell kleine und mittlere Unternehmen

„Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung“ – so lautet der Titel einer Kienbaum-Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellt wurde. Darin wird u.a. untersucht, ob kleine und mittel-ständische Unternehmen stärker durch bundesrechtliche Vorschriften belastet werden als große Konzerne und welche Ursachen es für die besondere Betroffenheit in unter-schiedlichen Segmenten gibt. Damit sollen weniger belastende Regelungsalternativen und Instrumente entwickelt werden, um die Belastungen von KMU-Belangen zukünftig zu reduzieren. Das Ziel ist es, jede neue Vorschrift vor ihrem Inkrafttreten gründlich darauf zu prüfen, ob sie praxistauglich ist und ob die entstehenden finanziellen oder bürokratischen Belastungen vertretbar sind.

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Die Wiedergeburt der Goldenen Zwanziger? Und die Bauchlandung in den 30er Jahren?

Das Marktforschungsinstitut Prognos erwartet in den 2020er Jahren einen Boom, getrieben durch die gute Industrie- und Technologiebasis in Deutschland. Ab 2030 soll sich das wirtschaftliche Klima aber deutlich abkühlen, denn dann schlägt der demo- graphische Wandel durch die Babyboomer zu. Die absolute Zahl der Menschen in Deutschland wird sinken und der Anteil der Rentner um 50 % steigen. Damit werden Fachkräfte endgültig zur Mangelware mit ernsten Konsequenzen für die Produktivität der Wirtschaft. Gleichzeitig verliert Deutschland seine führende Rolle in der Welt- wirtschaft, China und Indien werden dominanter.

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Kontroverse um die Bewertung mittelständischer Unternehmen beendet – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beschließen Basis für Bewertung

Die langjährige Kontroverse zwischen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Praktikern der Unternehmensbewertung ist beendet: Kürzlich legte das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer ein Papier mit Hinweisen für die objektive Bewertung des Unternehmenswerts von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) vor. Die Bewertung mittelständischer Unternehmen ist nun auf eine allgemein anerkannte Basis gestellt. Damit ist ein wichtiger Schritt für eine objektive Einschätzung erfolgt – für Käufer und Verkäufer gleichermaßen wichtig.

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